Wir alle fühlen uns nur dann wohl wenn es nicht zu heiß und nicht zu kalt ist.
Wer viel Zeit im Büro verbringt, weiß, dass zu große Hitze eine große körperliche Belastung darstellt und man oftmals nicht sehr produktiv arbeiten kann.
Das gleiche gilt bei zu kalten Temperaturen.
Genau wie bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) angehalten, für eine adäquate Raumtemperatur für die Mitarbeiter zu sorgen.
Aber nicht nur am Arbeitsplatz im Büro sollte eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur herrschen.
Auch im Homeoffice macht es Sinn, sich mit der grundsätzlichen Regeln zur Temperatur am Arbeitsplatz zu beschäftigen.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Tipps zum Thema Temperatur am Arbeitsplatz, wie viel Grad sind in Arbeitsräumen erlaubt, eine konzise Übersicht, der wichtigsten Regeln und vieles mehr
Was steht in den Technischen Regeln für Raumtemperatur?
Was die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) generell anspricht, wird durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Raumtemperatur – A3.5 präzisiert. Hier wird die Lufttemperatur-Bedarfe an den Arbeitsplatz definiert und dem Arbeitgeber aufgezeigt, auf was er zu achten hat, um den Beschäftigten einen zuträglichen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Diese Regeln gibt es nicht ohne Grund – Es ist eine Pflicht vom Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz umzusetzen.
Arbeitsplatz Temperatur des Gebäudes
Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass in einem Gebäude eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorliegt. Das ist der Fall, wenn ein menschlicher Körper eine ausgeglichene Wärmebilanz (Wärmezufuhr, Wärmeerzeugung und Wärmeabgabe) hat. Niemand soll also zusätzliche Energie verbrauchen, nur um sich an die Temperatur in einem Raum zu akklimatisieren. Die Wärmeerzeugung von Mitarbeitern hängt von der Tätigkeit ab. Gegen Hitze muss der Arbeitgeber eine oder mehrere Maßnahmen durchführen.

Ab wann ist es zu kalt am Arbeitsplatz?
Die Lufttemperatur bei leichter Tätigkeit (“ leichte Hand-/Armarbeit bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen verbunden mit gelegentlichem Gehen) sollte mindestens +20 Grad Celsius betragen. Die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz bei mittlerer Arbeitsschwere (mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen) sollte mindestens +19 °C betragen.Alles darunter gilt als zu kalt.
Was gilt als erhöhte Temperatur am Arbeitsplatz?
Die Lufttemperatur in Büros soll +26 °C nicht überschreiten. Bei Überschreitung muss der Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen ergreifen (wie zum Beispiel elektrische Geräte (hier spricht man von sogenannten inneren thermischen Lasten) nur bei absoluten Bedarf betreiben, Lüftung in den frühen Morgenstunden, Jalousien und Gardinen in den Arbeitsräumen auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten, effektive Steuerung des Lüftens). Bei schutzbedürftigen Beschäftigten (zum Beispiel Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
Ist die Lufttemperatur in einem Raum höher als +30 °C, müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um die Beanspruchung der Arbeitnehmer zu reduzieren.
Ab wieviel Grad darf man nicht mehr arbeiten?
Ist ein Raum wärmer als +35 °C, so ist der Raum nicht als Arbeitsraum geeignet. Die kann man als maximale Temperatur am Arbeitsplatz betrachten. Arbeit ist danach nicht mehr zumutbar. Auf gut deutsch besagt diese technische Regel also, dass ab einer Temperatur von über 35 °C hitzefrei gilt. Unter 35 °C müssen Mitarbeiter jedoch zurück an den Arbeitsplatz.

Wie sieht es in anderen Räumen aus?
In Pausenräumen, Kantinen und Erste-Hilfe-Räumen muss bei Nutzung eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C herrschen.
Waschräume, in denen Duschen o. Ä. installiert sind, sind diese mit mindestens +24 °C zu erwärmen.
Nun kennen Sie die grundsätzlichen Regeln. Die DGUV Information besagt im Übrigen das Gleiche. Im Detail können Sie sie hier noch einmal nachlesen. Dies sollte Ihnen helfen, um den Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen.